Zusatzsleistungen optional zur günstigen Autoversicherung wählen

Jeder Fahrzeugbesitzer muss sie abschließen, um eine Zulassung für seinen Wagen zu erhalten, die KFZ Haftpflicht. Bei selbst verschuldeten Unfällen mit Personen- oder Sachschäden übernimmt die KFZ Haftpflicht die entstandenen Schäden des Unfallgegners. Zwar gehören Schäden am eigenen Fahrzeug und die Kosten die durch Verletzungen entstehen nicht im Versicherungsschutz enthalten, andere Insassen im Wagen sind allerdings voll abgesichert. Wichtig ist hierbei zu wissen, dass der Halter eines Fahrzeugs auch dann haftbar gemacht werden kann, wenn er nicht selbst am Steuer gesessen hat. Wie schnell der Autoschlüssel mal an den Partner, die Kinder oder Freunde ausgehändigt wird, weiß ja jeder von uns aus eigener Erfahrung. Daher ist eine Autoversicherung, zudem für Personen die den Pkw nicht selbst fahren und ihn zum Beispiel für Verwandte angemeldet haben ein gesetzliches Muss. Im Schadensfall sollte nach dem ersten Schock nicht der nächste folgen, wenn die Deckungssummen zur Schadensregulierung nicht ausreichen. Die Mindestdeckungssummen erscheinen den meisten von uns zwar mit 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1 Million Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden astronomisch hoch. Dennoch sollte man wissen, dass bei Schäden welche die gewählte Höhe übersteigen, der Halter mit seinem gesamten Privatvermögen haftet. Eine allzu günstige KFZ Haftpflicht kann einen also durchaus noch teuer zu stehen kommen.

KFZ Haftpflicht - Von welchen Zusatzsleistungen profitieren wir am meisten?

Bei Abschluss der KFZ Haftpflicht ist eine günstige Police nicht unbedingt die beste Option. Denn das Absenken der Kosten bedeutet gleichzeitig eine niedrige Deckungssumme. Mit nur wenig Mehrkosten pro Jahr kann man sich optional mit bis zu 100 Millionen Deckungssumme absichern. Unfälle in der Vergangenheit auf Bahnübergängen oder mit beteiligten Lkw zeigen, dass diese Summen durch eine einzige Unachtsamkeit spielend leicht erreicht werden können. Denn nicht nur der unmittelbare Schaden ist dem Unfallverursacher in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus sind Folgekosten durch Sperrungen einer Bahnstrecke oder Verletzungen mit lang anhaltender Arbeitsunfähigkeit nicht zu unterschätzen, da auch immaterielle Schäden wie Schmerzensgeld durch die KFZ Haftpflicht übernommen werden. Besonders entstandene Umweltschäden sind oft nur sehr langwierig wieder zu beheben. Vielfahrer, aber auch Fahranfänger sollten darum immer eine möglichst hohe Deckungssumme wählen. Einer der wichtigsten Fachbegriffe jeder Autoversicherung ist die Schadenfreiheitsklasse. Je länger ein Fahrzeug ohne Unfall bei einer Gesellschaft versichert ist, umso mehr verringern sich pro Jahr die Beiträge bzw. die Schadenfreiheitsklasse. Als optional günstige Zusatzsleistungen bieten viele Versicherungen eine KFZ Haftpflicht mit Rabattretter oder Rabattschutz an. Der Rabattretter richtet sich in der Regel an erfahrene Autofahrer, welche mindestens 25 Jahre unfallfrei fahren. Mit dem optional Rabattretter werden Fahrer bei einem Unfall zwar abgestuft, dies hat jedoch keine Auswirkungen auf die zu zahlenden günstigen Beiträge der Autoversicherung. Einige Versicherungen bieten diese Zusatzsleistungen sogar kostenlos an oder haben sie bereits bei Vertragsabschluss als Klausel in die Police aufgenommen. Bei der Versicherung nachzufragen oder nochmal genau die eigenen Konditionen bestehender Verträge zu prüfen, kann sich also durchaus lohnen. Während der Rabattretter sich vorwiegend an sehr erfahrene Autofahrer richtet, ist der Rabattschutz bereits ab Schadenfreiheitsklasse 6 optional zu haben. Der Rabattschutz ist kostenpflichtig und kann bei bis zu drei Schadensfällen vor höheren Beiträgen und Zurückstufungen schützen.

Autoversicherungen - der unverzichtliche Schutz für die Reise ins Ausland

Bei der Urlaubsplanung machen wir uns tausend Gedanken über den Urlaubsort, das Hotel und die beliebtesten Sehenswürdigkeiten. Das über 500000 Autounfälle jährlich mit Beteiligten unterschiedlicher Nationen innerhalb der EU verzeichnet werden, ist aber bei Weitem keine Randnotiz. Denn ein Unfall am Urlaubsort ist nicht nur eine böse Urlaubserinnerung, sondern kann auch richtig ins Geld gehen. Da sich die Deckungssummen im Schadensfall im Ausland nicht selten deutlich von den Beträgen in Deutschland unterscheiden, sollte man vor Reiseantritt die Zusatzsleistungen, welche optional von seiner Versicherung fürs Ausland angeboten werden zu vergleichen. Zu den wichtigsten Zusatzsleistungen im Ausland zählen der günstige Auslandsschadenschutz und die sogenannte Mallorca Police, die von der KFZ Haftpflicht bezogen werden können. Der Auslandsschadenschutz greift in allen EU Mitgliedsstaaten und sorgt dafür, dass Schadenersatzausfälle ausgeglichen werden. Das bedeutet, dass wenn man auf einer Reise unverschuldet mit seinem eigenen PKW in einen Unfall verwickelt wird die Versicherung mit jeweils 8 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden für alle Kosten aufkommt, welche nicht durch die Versicherung des Unfallfahrers abgedeckt werden. Bei der Mallorca Police werden bestimmt viele zuerst an einen Aprilscherz denken. Jedoch ist, auch wenn der Name seltsam klingt, schon mancher Kraftfahrzeugfahrer im Ausland froh gewesen solch eine günstige Zusatzsleistungen abgeschlossen zu haben. Denn sie gilt für Unfälle mit Leihwagen und sorgt dafür, dass in einem Schadensfall deutsche Deckungssummen und deutsches Versicherungsrecht zur Anwendung kommen. In Einzelfällen benötigt man allerdings keinen zusätzlichen Schutz, wenn der Versicherungsschutz nicht auf Deutschland begrenzt ist. Nachlesen kann man dies ganz einfach in den Versicherungsbestimmungen.Es lohnt sich also optional angebotene Zusatzsleistungen für das Ausland nicht zu vernachlässigen, um auch in Zukunft noch genug Geld in der Reisekasse für die nächsten Urlaube zu haben.

Teilkasko und Vollkasko - Das Eigentum sinnvoll schützen

Da das Auto für viele Arbeitnehmer heute ihrer Existenzgrundlage dient, ist für Versicherungsnehmer neben der KFZ Haftpflicht eine Kaskoversicherung unumgänglich um Schäden am eigenen Pkw schnell regulieren zu können. Denn eine Teilkasko oder auch eine Vollkasko ist zwar keine Pflichtversicherung wie die KFZ Haftpflicht, schließt aber dennoch die Versicherungslücke, die entsteht, wenn der eigenen Pkw eine Reparatur benötigt oder sogar bei einem Totalschaden ersetzt werden muss. Kennzeichen einer Teilkasko bzw. Vollkasko Versicherung sind, dass die Beiträge mit steigender Selbstbeteiligung sinken. Was konkret bedeutet, dass im Schadensfall die Selbstbeteiligung von der bezahlten Summe der Versicherung abgezogen wird. Die Vor- und Nachteile dieser Entscheidung, ob günstige Beiträge oder volle Schadensdeckung, müssen individuell vom Versicherungsnehmer abgewägt werden. Die Teilkasko umfasst Schäden durch Diebstahl, Feuer, Naturgewalten oder Wildunfälle. Die Vollkasko erweitert diesen Versicherungsschutz um Vandalismus und selbst verschuldete Schadensfälle. Um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen Versicherungsnehmer bestimmten Pflichten wie etwa den unberechtigten Zugang zum Fahrzeug zu verhindern und Schaden binnen einer Woche der Versicherung melden.

Die besten Zusatzleistungen für Teilkasko und Vollkasko

Da die Ansprüche von Menschen an ihre Teilkasko oder Vollkasko Versicherung sehr verschieden sind, unterscheiden sich ebenfalls die Zusatzleistungen, die optional ausgewählt werden können. Beliebt sind beispielsweise Pakete, die große Fahrlässigkeit bei der Schadensregulation außen vorlassen. Schnell kann man so mit einem kleinen zusätzlichen Betrag seine günstige Autoversicherung aufwerten und bei einem Unfall hohe Kosten vermeiden. Neuwagen sind zu Recht der ganze Stolz ihrer Besitzer. Diese wissen jedoch nur selten, wie hoch der Wertverlust bereits ist, wenn man das Autohaus verlässt. Spätestens bei einem Totalschaden reiben sich Neuwagenbesitzer verwundert die Augen, wenn sie den Zeitwert ihres Wagens erblicken. Optional zur Vollkasko oder Teilkasko ist deshalb eine günstige erweiterte Neuwertentschädigung eine gute Wahl. Neuwagen können dadurch bis zu 24 Monate nach dem Kauf mit dem vollen Kaufpreis und nicht nach dem Zeitwert versichert werden. Besonders wer wie die meisten von uns sein Auto finanziert, muss dann keinen Neuwagen abzahlen, während er einen viel günstigeren Gebrauchten als Ersatz suchen muss. Ein Totalschaden ist dadurch zwar nicht weniger ärgerlich, aber wenigstens kann man einen gleichwertigen Ersatz ohne eigene Zuzahlung erhalten. Unfälle mit Wild und Unfälle mit Tieren sind oft für Versicherungen zwei verschiedene Schadensfälle. Die meisten Wildunfälle sind nämlich durch die Teilkasko und Vollkasko abgedeckt, jedoch nur solange es sich um Haarwild handelt. Dazu zählen unter anderem Wildschweine, Füchse, Hasen und Elche, aber auch Fischotter und Seehunde. Nicht unter den Versicherungsschutz fallen jedoch Vögel, Hunde, Katzen und Nutztiere wie Rinder oder Schafe. Für diese Schäden muss ihr jeweiliger Besitzer haften oder falls dieser nicht zu ermitteln ist, springt die Vollkasko ein. Jedoch gibt es eine Reihe von Zusatzsleistungen, die sich mit Tieren befassen und zum Beispiel den Begriff des Haarwilds um den Begriff Tier im Allgemeinen ersetzten. Wer in einer Gegend mit vielen Wäldern oder streunenden Tieren lebt, sollte also seinen Versicherungsschutz besser aufstocken, bevor ein Unfall Zeit, Nerven und Geld kosten. Ähnlich verhält es sich mit speziellen Marderpolicen in einer Autoversicherung. Die Teilkasko zahlt zwar bei Marderbissen im Motorraum, jedoch nur für die direkten Schäden an Kabeln und co. Teure Folgeschäden wie ein Ausfall der Bordelektronik müssen jedoch aus eigener Tasche bezahlt werden. Wer also Marder in der unmittelbaren Nachbarschaft hat, ist mit einer Marderpolice ebenso bei Folgeschäden vollen Versicherungsschutz.

Zusatzsleistungen auf die man auch verzichten kann

Nicht alle Zusatzsleistungen, die sich zuerst nützlich anhören, erweisen sich auch in der Praxis als Vorteil. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Insassenunfallversicherung, die Versicherer seit Jahren in der Autoversicherung optional anbieten. Die Versicherer bedienen sich nämlich hierbei der Unwissenheit ihrer Kunden. Die Insassenunfallversicherung sorgt für eine umfassende Absicherung aller Insassen des eigenen Pkws bei einem Unfall. Dabei entsteht jedoch nichts weiter als ein doppelter Versicherungsschutz, da die Insassen bereits über die gesetzlich vorgeschriebene KFZ Haftpflicht abgesichert sind. Zu einer doppelten Absicherung kann es ebenfalls kommen, wenn man bereits Mitglied bei einem Automobilclub wie dem ADAC ist und dennoch einen Schutzbrief für Pannen besitzt. Der Schutzbrief ist nur in wirklich seltenen Fällen von Vorteil wie etwa dem Arzneimittelversand. Deshalb kann man selbst zwischen den beiden Alternativen wählen. Fast genauso selten muss man wahrscheinlich von Zusatzsleistungen wie Schutz vor Steinschlägen und Parkschäden Gebrauch machen, da ein Großteil dieser Leistungen bereits über die Autoversicherung abgedeckt ist. Genau überlegen sollten sich Pkw Besitzer zudem die Verringerung von Beiträgen durch eine Werkstattbindung. Dabei sinken die Beiträge, wenn der Versicherte mit seinem Fahrzeug nur von der Versicherung festgelegte Werkstätten mit Reparaturen beauftragt. Die TÜV geprüften Werkstätten gewähren den Versicherern günstige Rabatte, die diese als niedrigere Beiträge an die Versicherten weitergeben. Was sich zuerst nach einem Gewinn für beide Seiten anhört, kann allerdings dazu führen das die Herstellergarantie entfallen kann. Besonders bei finanzierten Wagen und Leasingfahrzeugen haben sich die Halter oftmals verpflichtet nur bestimmte Vertragswerkstätten aufzusuchen. Um keine negativen Folgen zu riskieren, sollten diese Verträge nochmals nach derartigen Bedingungen untersucht werden oder genau beim Kundendienst der Versicherung nachgefragt werden. Denn Zusatzsleistungen sollen schließlich einen Gewinn aufgrund eines umfassenderen Versicherungsschutzes für den Versicherungsnehmer darstellen und nicht zu Unannehmlichkeiten führen.


Vorteile auf einen Blick